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Gendergerechte Sprache

Die englische Sprache unterscheidet zwischen sex und gender, auf Deutsch: das biologische Geschlecht und das soziale Geschlecht. Das biologische Geschlecht macht uns zu einer Frau oder zu einem Mann, was sich anhand unserer Chromo-somenpaare belegen lässt: Frauen haben in jeder Zelle 21 X-Paare, Männer haben 20 X-Paare und im 21. ein X- und ein Y-Chromosom. (Was im übrigen belegt, dass der Unterschied zwischen den Geschlechtern rein biologisch ziemlich klein ist.) Das soziale Geschlecht hingegen beschreibt die Charaktere, Rollen, Aufgaben, die unsere Gesellschaft Frauen bzw. Männern zuordnen, also z.B. dass Männer nicht weinen oder Frauen zuhause bleiben sollen.
Die Biologie ist überall gleich, aber in der Sprache hat es das Englische leichter: Es gibt kaum weibliche bzw. männliche Wörter. Die deutsche Sprache aber kennt in ihrer Grammatik sogar drei Geschlechter: der, die, das. Die haben aber nichts mit lebenden Menschen zu tun; Sie müssen sie einfach auswendig lernen; logisch sind sie meistens nicht.

Hingegen macht es einen Unterschied, ob man im richtigen Leben von einem Piloten oder einer Pilotin spricht, einer Lehrerin oder einem Lehrer, einem Polizisten oder einer Polizistin. Früher haben wir diese Unterscheidung nicht gemacht. Da wurde uns einfach erklärt, selbstverständlich seien Frauen in den grammatisch männlichen Bezeichnungen der Pilot, der Lehrer, der Polizist völlig gleichberechtigt mitgemeint.
Inzwischen wissen wir, dass das nicht stimmt, also, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, welche grammatischen Formen wir benutzen. In einer wissenschaftlichen Untersuchung hat man Menschen gefragt, welche 10 Schriftsteller aller Zeiten und Länder die größten seien. Dann hat man eine andere Gruppe von Menschen gefragt, welche 10 Schriftsteller und Schriftstellerinnen aller Zeiten und Länder die größten seien. Bei der zweiten Befragung kamen in der Liste deutlich mehr Frauen auf deutlich höheren Plätzen vor. Das belegt unmissverständlich, dass die Behauptung, Frauen seien bei „Schriftstellern“ völlig gleichberechtigt mitgemeint, sachlich nicht zutrifft.
Im Sinne der Gleichberechtigung (siehe Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz) benutzen wir deshalb beide Formen.