Im Juli 2023 hat eine Rechtsanwältin in meinem Namen beim Bundesverfassungs-gericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Prostitutionsgesetz und gegen das Prostituiertenschutzgesetz eingereicht, denn es kann für mich kein Zweifel daran bestehen, dass Prostitution grundsätzlich gegen Art. 1 Grundgesetz verstößt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Mein Ziel ist die Einführung des sogenannten Nordischen Modells, auch Sexkauf-verbot genannt, in Deutschland: Bestrafung der Freier und Ausstiegshilfen für Prostituierte. Im Frühjahr 2024 hat das Bundesverfassungsgericht meine Beschwerde nicht angenommen, weshalb meine Anwältin in meinem Namen den nächsten Schritt auf die europäische Ebene vorbereitet.
Hintergrund: Im Jahr 2002 wurde das Prostitutionsgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es hatte zum Ziel, die Situation der Prostituierten in Deutschland zu verbessern, indem es Prostitution als normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anerkannte.
Die Idee mag gut gemeint gewesen sein, sie funktionierte jedoch nachweislich nicht. Das hat auch der Gesetzgeber bemerkt und deshalb 2016 mit dem Prostituiertenschutzgesetz nachgebessert. Jedoch hat auch das nichts gebracht: von geschätzten 200.000-400.000 Prostituierten waren 2022 gerade einmal 23.743 angemeldet, was als Grundvoraussetzung für das Funktionieren der Reform angesehen wird.
Der deutschen Gesetzgebung liegt die Annahme zu Grunde, dass Prostitution grundsätzlich freiwillig ausgeübt
werde. Das widerspricht diametral den Erkenntnissen von Polizei, Justiz, Wissenschaft, Sozialarbeit und Betroffenen (vgl. Elke Mack, Ulrich Rommelfanger, Sexkauf. Eine rechtliche und
rechtsethische Untersuchung der Prostitution. Nomos Verlag, 2023). Die Fachleute weisen hingegen auf sexuellen Missbrauch, Ausbeutung, Gewalt, kriminelle Handlungen, Menschenhandel und
Zwangsprostitution hin.
Zudem entbehrt die deutsche Unterscheidung zwischen legaler und dirigistischer Zuhälterei jeglicher Grundlage in der Realität. Die Organisierte Kriminalität macht einen geschätzten Jahresumsatz
von 15 Mrd. Euro mit Prostitution - Deutschland ist zum Bordell Europas geworden. Weil ich mich als Deutsche für das tausendfach angetane Leid schäme, bin ich vor Gericht gegangen.
Wenige Jahre vor der deutschen Gesetzesänderung ist Schweden (1998) den umgekehrten Weg gegangen: Es hat den Kauf sexueller Dienstleistungen per Gesetz verboten - daher der Name Nordisches Modell. Nach 25 Jahren Erfahrung ist die schwedische Bilanz eindeutig: Der Markt ist so gut wie tot. Entgegen der häufig vorgebrachten Behauptung, das Dunkelfeld werde sich erhöhen, gibt es keinerlei wissenschaftlichen Nachweis dafür (vgl. Mack, Rommelfanger, Sexkauf).
Für einen Bericht aus der Praxis siehe Simon Häggstrom, Shadow's Law - The True Story. A Swedish Detective Inspector Fighting Prostitution, 2017. Zwischenzeitlich haben auch Norwegen, Island, Nordirland, Frankreich, Irland, Kanada und Israel das Nordische Modell angenommen.
Die deutsche Gesetzgebung widerspricht komplett den nationalen und internationalen polizeilichen Erkenntnissen bezüglich der Gefährdung von Prostituierten, sowie den völkerrechtlichen und europäischen Abkommen, die mehrheitlich das Sexkaufverbot empfehlen. Erst im Sommer 2023 hat das europäische Parlament den Bericht über die Regulierung der Prostitution in der EU der deutschen Abgeordneten Maria Noichl mehrheitlich angenommen. Durch die Legalisierung von Prostitution hat sich Deutschland international isoliert.
Ich verweise auch auf das Bündnis Nordisches Modell, das sich parteipolitisch unabhängig für die Einführung des Nordischen Modells in Deutschland einsetzt: www.bündnis-nordischesmodell.de
Auf meinem YouTube-Kanal finden Sie kurze Stellungnahmen in Deutsch und in Englisch: Verfassungsbeschwerde gegen das Prostitutionsgesetz:
https://www.youtube.com/watch?v=qBdmHIWuPrc und German constitutional complaint against prostitution: https://www.youtube.com/watch?v=/016L6ryqBS8
Britta Zangen